Das Team des Betreuungsdienst „Hand in Hand“ heißt Sie herzlich Willkommen. Wir laden Sie ein, sich in aller Ruhe auf unserer Webseite umzuschauen und sich ein Bild von unserer Arbeit zu machen. Wir sind ein professionelles Team von kompetenten und qualifizierten Kräften, die es sich zur Aufgabe gemacht haben kranken und hilfebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen im Alltag zu helfen und diese mit Würde und Respekt zu behandeln. Wir sind ein Unternehmen, das als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI und als Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI anerkannt worden ist.
Unser Team besteht aus engagierten sowie qualifizierten Kräften, die stets bemüht sind, den Wünschen und Ansprüchen unserer Patienten gerecht zu werden.
Wir bilden unsere Mitarbeiter kontinuierlich durch interne sowie externe Schulungen weiter, um die Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen.
Die Fähigkeiten und Talente unserer Mitarbeiter/innen sind die Quelle unseres Erfolges und der damit verbundenen optimalen häuslichen Versorgung.
Unser Team besteht aus engagierten sowie qualifizierten Kräften, die stets bemüht sind, den Wünschen und Ansprüchen unserer Patienten gerecht zu werden.
Wir bilden unsere Mitarbeiter kontinuierlich durch interne sowie externe Schulungen weiter, um die Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen.
Die Fähigkeiten und Talente unserer Mitarbeiter/innen sind die Quelle unseres Erfolges und der damit verbundenen optimalen häuslichen Versorgung.
Stundenweise Betreuung schafft Freiräume für pflegende Angehörige und arbeitet der Vereinsamung entgegen, wo keine Angehörigen und sozialen Kontakte mehr vorhanden sind.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise als Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden. Wenn die private Pflegeperson, die auf dem Antrag auf Pflegegrad eingetragen wurde, z. B. wegen privater Termine verhindert ist, dann zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612,00 € im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann durch maximal die Hälfte des noch nicht genutzten Anspruchs auf Kurzzeitpflege (806,00 €) auf dann maximal 2.418,00 € erhöht werden. Dabei verringert sich der Anspruch auf Kurzzeitpflege um die Hälfte.
Die Leistung der Verhinderungspflege muss jedes Jahr neu beantragt werden und verfällt nach Ablauf eines Kalenderjahres.
Unser Schwerpunkt liegt mit Dienstleistungen für Senioren auf der menschlichen und fürsorglichen Betreuung, Unterstützung und Versorgung von Menschen, die für ein eigenständiges und würdevolles Leben im eigenen Heim individuelle Hilfen benötigen. Soziale Betreuung federt Vereinsamung ab, haushaltsnahe Dienstleistungen in der Haushaltshilfe unterstützen das Leben im eigenen zuhause. Unsere Alltagsbegleiter unterstützen mit individueller Hilfe da, wo sie benötigt wird.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise als Betreuungsleistung in Anspruch genommen werden. Wenn die private Pflegeperson, die auf dem Antrag auf Pflegegrad eingetragen wurde, z. B. wegen privater Termine verhindert ist, dann zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612,00 € im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann durch maximal die Hälfte des noch nicht genutzten Anspruchs auf Kurzzeitpflege (806,00 €) auf dann maximal 2.418,00 € erhöht werden. Dabei verringert sich der Anspruch auf Kurzzeitpflege um die Hälfte.
Die Leistung der Verhinderungspflege muss jedes Jahr neu beantragt werden und verfällt nach Ablauf eines Kalenderjahres.
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen bei Pflegegrad II und III zwei Mal im Jahr und bei Pflegegrad IV und V in jedem Quartal einen Pflegedienst kommen lassen. Ein Ziel dieser „Pflegeeinsätze“ oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist einerseits die Beratung und die Sicherstellung der Pflege, damit das Pflegegeld von der Pflegekasse gezahlt wird.
Der Beratungseinsatz ist eine gesetzliche Pflicht, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und durch eine private Pflegeperson gepflegt werden. Was passiert, wenn ich mich nicht beraten lasse? Wenn Sie den Beratungseinsatz nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nachweisen, müssen Sie den Beratungseinsatz nachholen. Verstreicht die Nachholfrist, ohne dass Sie die Beratung nachweisen, wird Ihnen das Pflegegeld gekürzt!
Für eine Terminvereinbarung können Sie uns direkt von Montag bis Freitag, von 08:00-13:00 Uhr telefonisch unter der 02365 – 3802815 erreichen.
Das Angebot der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI bedeutet für Sie als pflegender Angehöriger, dass Sie ein Anrecht haben auf individuelle und zielgerichtete Pflegeberatung und Schulung sowie die Möglichkeit in Anspruch nehmen können, die Überleitung Ihres zu pflegenden Angehörigen durch einen ambulanten Pflegedienst organisieren zu lassen. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und spürbar zu entlasten.
Beratungen von Pflege mobil finden in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden statt. Dort werden Sie von uns individuell auf Ihre persönliche Problematik und Ihre Bedürfnisse hin beraten und auch geschult. Die Beratung, Schulung oder Überleitung ist für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige kostenfrei. Sie können dieses Angebot auch nutzen, wenn Sie keinen Pflegedienst benötigen.
Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann durch unseren Betreuungsdienst oder Angehörige den geleistet werden.
Pro Kalenderjahr besteht für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet Ihnen die Pflegekasse maximal 1.612 Euro. Dieser Betrag kann durch maximal die Hälfte des noch nicht genutzten Anspruchs auf Kurzzeitpflege (806 Euro) auf dann maximal 2.418 Euro erhöht werden. Keine Sorge – wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab.
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich vor allem um folgende Aufgaben: das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen, die Reinigung der Wohnung, Geschirrspülen sowie das Wechseln und Waschen von Kleidung , Gedächtnistraining, Begleitung, oder stundenweise Betreuung.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen Unterstützung? Dann können Sie sich jederzeit gerne an den Betreuungsdienst Hand in Hand wenden.
Friedrichstraße 30, 45772 Marl
02365 - 3802815
info@betreuungsdienst-handinhand.de
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